Sozialpartner­modell Chemie
Eine Branche geht neue Wege in der bAV

Gemeinsam in eine erfolgreiche Zukunft

Willkommen beim ChemiePensionsfonds, dem ersten Anbieter eines modernen Sozialpartner­modells für eine ganze Branche.

Seit über 20 Jahren bietet der ChemiePensionsfonds attraktive und verlässliche Altersversorgungsleistungen für Beschäftigte in der chemischen Industrie und deren verwandte Branchen.

Gemeinsam mit den Sozialpartnern der Chemie, dem BAVC und der IGBCE, bieten wir nun eine moderne reine Beitragszusage im Rahmen des Sozialpartner­modells Chemie an. Informieren Sie sich über dieses Angebot im Rahmen der tariflichen Altersvorsorge.

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Tarifvertrag als Basis

  • Das Sozialpartner­modell Chemie wird im Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) geregelt.
  • Ein tariflich zur Verfügung gestellter Betrag für die Altersvorsorge in Höhe von 478,57 EUR und die zusätzliche Förderung in Höhe von 134,98 EUR bilden einen Startbetrag, für den die Beschäftigten keinen Cent dazu zahlen müssen!
  • Jede weitere Entgeltumwandlung, z.B. aus Jahresleistung, Urlaubsgeld, Demografiebetrag oder dem Zukunftsbetrag wird pauschal mit einem zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 15 % gefördert, soweit dabei Sozialversicherungsbeiträge beim Arbeitgeber eingespart werden.

Reine Beitragszusage

  • Die reine Beitragszusage ist eine Zusageart in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
  • Ziel und Vorteil der reinen Beitragszusage sind höhere mögliche Renditen und damit attraktivere Rentenleistungen durch eine chancenorientierte Kapitalanlage sowie den Verzicht auf Garantien.
  • Die reine Beitragszusage kann nur auf Basis eines Tarifvertrags geschaffen werden. Die Sozialpartner wirken bei der Gestaltung und Steuerung dieses Versorgungssystems mit. Dies schafft Vertrauen in die langfristige Zuverlässigkeit des Modells.

Moderne Leistungen

  • Hohe Rentenleistungen auf Basis einer Kapitalanlage mit hohen Aktienquoten und angemessener Rechnungsgrundlagen ist unser Ziel.
  • Die Altersrente ist ein monatlicher, lebenslanger Anspruch.
  • Im Todesfall haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Rentenleistung.

Sicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber

  • Sicherungsbeiträge in Höhe von 5 % werden zusätzlich auf jeden Beitrag von den Arbeitgebern zur Bildung eines Sicherungsbeitragspuffers (SBP) gezahlt, welcher den Versorgungsberechtigten insgesamt zugeordnet ist.
  • Zur Abfederung möglicher Rentensenkungen in der Auszahlungsphase wird der daraus gebildete kollektive Sicherungsbeitragspuffer gezielt eingesetzt; dabei entscheiden die Sozialpartner mit.

Dynamische Kapitalanlage

  • Im Sozialpartner­modell Chemie bekommen Sie eine zuverlässige und robuste Kapitalanlage.
  • Das Anlageportfolio ist über mehrere Anlageklassen, Länder und Branchen breit gestreut.
  • Die Anlage beinhaltet ein Wertsicherungskonzept. Markt-, Risiko- und Frühwarnindikatoren fließen dabei in die Betrachtung ein.
  • Ziel dabei ist eine langfristig attraktive Rendite und die Vermeidung von Schwankungen.
  • Gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien wird über die strategische Anpassung des Anlageportfolios entschieden.

Der ChemiePensionsfonds

  • Der ChemiePensionsfonds ist mit mehr als 120.000 Versicherten einer der großen Pensionsfonds in Deutschland – mit einem Vermögen von aktuell rund 1,1 Milliarden EUR und jährlichen Beitragseinnahmen von circa 90 Millionen EUR.
  • Der ChemiePensionsfonds wurde im April 2002 als erster Pensionsfonds in Deutschland zugelassen. Er entstand auf Initiative von IGBCE und BAVC und ist unter dem Dach der R+V Bestandteil des ChemieVersorgungswerks.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Chance auf höhere Rendite
  • Anwartschaft auf Betriebsrente sofort unverfallbar
  • zusätzlicher Puffer aus Sicherungsbeiträgen
  • Attraktive Förderung durch tarifvertraglichen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag
  • Portabilität

Vorteile für Arbeitgeber

  • Keine Haftung
  • Planungssicherheit
  • Keine Beitragspflicht im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)
  • Kein Anlagerisiko

Das Sozialpartner­modell und seine Vorteile

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Tarifvertrag
als Basis

Reine
Beitragszusage

 
 

Moderne
Leistungen

Sicherungsbeitrag
durch den
Arbeitgeber

 
 

Dynamische
Kapitalanlage

Der Chemie-
Pensionsfonds

 
 

Vorteile
Arbeitnehmer

Vorteile
Arbeitgeber

 
 

Beteiligte im Sozialpartner­modell Chemie

Häufig gestellte Fragen

Die tarifvertraglichen Regelungen zur Altersvorsorge sind in den §§ 15 ff. Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) aufgenommen.

Das Sozialpartner­modell ist systematisch in die bestehenden Regelungen integriert worden. Alle bekannten tariflichen Beträge, wie Zukunftsbetrags oder Demografiebetrag, die in der Vergangenheit für die tarifliche Altersversorgung eingesetzt werden konnten, können auch innerhalb des Sozialpartner­modells eingesetzt werden.

Die besonderen Regelungen zur reinen Beitragszusage finden sich in Unterabschnitt 2 des TEA.

Die tariflichen Regelungen werden durch die gesetzlichen Regelungen in §§ 21 ff. Betriebsrentengesetz (BetrAVG) eingerahmt.

a. Entgeltumwandlungsgrundbetrag

Der Entgeltumwandlungsgrundbetrag nach § 15 TEA gilt unverändert auch im Sozialpartner­modell. Ein Sicherungsbeitrag ist hierauf zu entrichten.

b. CTF I und CTF II jetzt Arbeitgeberbeitrag

Die Chemietarifförderung wird ersetzt durch einen 15%-igen pauschalen Arbeitgeberbeitrag nach § 21 TEA.

Im Hinblick auf den Entgeltumwandlungsgrundbetrag entspricht dieser Arbeitgeberzuschuss der Höhe nach der ehemaligen CTF I und dient der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 23 Abs. 2 BetrAVG i.Vm. § 21 TEA.

Beispiel: volle Umwandlung des Entgeltumwandlungsgrundbetrages

Entgeltumwandlungsgrundbetrag: 478,57 EUR
Arbeitgeberbeitrag nach § 21 TEA + Aufstockung: 134,98 EUR

Beispiel: zusätzlich umgewandeltes Entgelt durch den Beschäftigten

Zusätzlich umgewandeltes Entgelt: 100,00 EUR
15 % AG-Beitrag nach § 21 TEA: 15,00 EUR

Innerhalb der reinen Beitragszusage steht der die Chemietarifförderung ersetzende pauschale Arbeitgeberbeitrag nach § 21 TEA dem Berechtigten nur zu, soweit die Entgeltumwandlung beitragsfrei in der Sozialversicherung erfolgt und dementsprechend keine Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung fällig werden.

Die Beiträge sind steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) (BBG).

Für das Jahr 2023 sind das 3.504,- EUR. Dies ist auch die Obergrenze gemäß dem TEA.

Darin enthalten sind neben Ihrer eigenen Entgeltumwandlung der Entgeltumwandlungsgrundbetrag sowie der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag.

Wird im Betrieb von der Öffnungsklausel im TEA Gebrauch gemacht, können zusätzlich weitere 4 % der BBG steuerfrei, allerdings sozialabgabenpflichtig eingezahlt werden. D.h. auf den 4 % der BBG übersteigenden Beitrag wird kein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag eingebracht.

Nach § 3 Nr. 63 EStG sind dies zusammen in 2023: 7.008,- EUR.

a. Altersrente

Der Pensionsplan sieht eine reine Altersrente vor. Dies beinhaltet einen lebenslangen monatlichen Rentenanspruch ohne hierbei eine bestimmte Höhe zu garantieren. Die Wahl einer Kapitalauszahlung zum Altersrentenbeginn ist im Sozialpartner­modell gesetzlich nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, Kleinstbetragsrenten abzufinden sowie die Altersrente vorzuziehen oder herauszuschieben .

b. Hinterbliebenenversorgung

Hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung unterscheidet der Pensionsplan für den Zeitraum vor und nach Altersrentenbeginn.

(1) vor Altersrentenbeginn

Sofern der Versorgungsempfänger vor Altersrentenbeginn verstirbt, ergibt sich eine lebenslange Partnerrente. Partner im Sinne des Pensionsplan sind Ehepartner, Lebenspartner oder nicht eheliche Lebensgefährten. Für die Waisen sieht der Pensionsplan eine befristete Waisenrente vor. Waisen im Sinne des Pensionsplans sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in bestimmten Fällen maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Die jeweilige Rente wird aus dem individuellen Versorgungskapital gebildet und wie alle Renten nicht der Höhe nach garantiert.

Kleinstbetragsrenten können abgefunden werden.

(2) ab Altersrentenbeginn

Sofern der Versorgungsempfänger ab Altersrentenbeginn verstirbt, ist eine Hinterbliebenenversorgung nur vorgesehen, sofern der Versorgungsempfänger vor seinem Tod einen Antrag auf Einschluss einer Hinterbliebenenversorgung gestellt hat.

c. Invaliditätsabsicherung

Der Pensionsplan sieht keine Invaliditätsabsicherung vor.

Die Startrente berechnet sich aus dem bei Rentenbeginn vorhandenen individuellen Versorgungskapital und den dann aktuellen Rechnungsgrundlagen.

Der Rechnungszins zur Verrentung kann gegenüber dem Rechnungszins bei der Berechnung der Versorgungsleistungen vorsichtiger gewählt werden.

Dies geschieht beim ChemiePensionsfonds indirekt über die Festlegung des „maßgeblichen Kapitaldeckungsgrads“ (KDG), mit dem eine gewisse Überdeckung einkalkuliert wird.

Mindestens einmal jährlich wird geprüft, ob die laufenden Renten angepasst werden müssen.
Regeln (vom Steuerungsausschuss unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben änderbar):

  • Renten werden gesenkt, wenn der aktuelle KDG des Rentnerbestands unter 100 % beträgt (gesetzlich: zwingend, falls KDG kleiner 100 %).
  • Die Renten werden so weit gesenkt, dass der KDG des Rentnerbestands nach Anpassung 105 % beträgt (gesetzlich: mindestens 100 %).
  • Renten werden erhöht, wenn der aktuelle KDG des Rentnerbestands über 125 % beträgt
    (gesetzlich: zwingend, falls KDG größer 125 %).
  • Die Renten werden so weit erhöht, dass der KDG des Rentnerbestands nach Anpassung 115 % beträgt (gesetzlich: mindestens 110 %).

Der KDG des Rentnerbestands wird durch die Kapitalanlageentwicklung und Langlebigkeit, aber auch durch Anpassungen der Rechnungsgrundlagen beeinflusst!

Die Betreuung des Anlagevermögens im Rahmen des Sozialpartner­modells Chemie erfolgt durch erfahrene Portfoliomanager und Spezialisten der R+V. Mit mehr als 100 Mrd. EUR Kapitalanlagen gehört die R+V zu einen der größten institutionellen Anlegern Deutschlands.

Grundlage für die erfolgreiche Kapitalanlage der R+V ist ein professionelles Anlage- und Risikomanagement, das zu einem gut strukturierten und damit robusten Portfolio führt. R+V hat einen breiten Marktzugang und kann aufgrund der hohen Anlagevolumina bei Investments Kosteneffizienzen erzielen.

Über den Steuerungsausschuss überwachen die Sozialpartner die Kapitalanlage und haben eine empfehlende und beratende Funktion bei der Auswahl und Umsetzung von Kapitalanlagestrategien.

Ziel ist ein langfristig tragfähiges und ausgewogenes Anlagekonzept für eine verlässliche Rendite. Die Renditestabilisierung und Schwankungsreduktion in der Kapitalanlage führen in Verbindung mit den Sicherungsmechanismen im Sozialpartner­modell zu einer attraktiven Rente.

Investiert wird in ein robustes Anlagekonzept, welches eine Vielzahl an ganz unterschiedlichen Marktszenarien berücksichtigt.
Neben einer dynamischen Aktiensteuerung und einer aktiven Rentenstrategie beinhaltet das Anlagekonzept ein Wertsicherungskonzept.
Die weltweit indexnah angelegten Aktien unterliegen einer dynamischen Aktienquotensteuerung. Die jährliche Startquote des Aktienanteils beträgt 40 Prozent. Die Mindestaktienquote liegt bei 10 Prozent, die maximale bei 80 Prozent.
Bei der Rentenpapieranlage liegt der Fokus auf Staats-, Unternehmens- und Bankanleihen oder auch Pfandbriefe.
In turbulenten Marktphasen liegt der Fokus auf Wertsicherung und Werterhalt.
In positiven Marktphasen wird die Aktienquote erhöht, um von Aufwärtsbewegungen zu profitieren.
In negativen Marktphasen wird die Aktienquote reduziert und damit der erzielte Portfoliowert stabilisiert.
Gerade über langfristige Zeiträume führt dieses asymmetrische Profil zu einer stabilen und verlässlichen Rendite.

Der Sicherungsbeitrag ist auf jeden im Sozialpartner­modell Chemie entrichtenden Beitrag zu zahlen. Dies gilt für Arbeitgeber- sowie für Arbeitnehmerbeiträge

Das gilt somit auch für Entgeltumwandlungsgrundbetrag, Demografiebetrag, Zukunftsbetrag, Altersfreizeiten (bei Einbringung in die bAV), Jahresleistungen, Einmalzahlungen und Urlaubsgeld.

Auf den zusätzlichen AG-Beitrag nach § 21 TEA wird kein Sicherungsbeitrag entrichtet.

 

Der Sicherungsbeitrag dient dem Zweck der Absicherung der Rente und als Kompensation für den Entfall der Arbeitgeberhaftung. Dieser wird in einem Sicherungsvermögen kollektiv angelegt und nicht einzelnen Versorgungskapitalien zugeordnet.

Die Summe der Sicherungsbeiträge bildet den Sicherungsbeitragspuffer. Zweck dieses Puffers ist es, Rentenschwankungen in der Rentenphase auszugleichen.

Ein Ausgleich von Schwankungen in der Anwärterphase erfolgt nicht.

Der Sicherungsbeitragspuffer wird nur eingesetzt, sofern die Schwankung einen von dem Steuerungsausschuss zuvor festgelegten Schwellenwert unterschreitet.

Dieser Schwellenwert kann im laufenden Modell durch Beschluss neu festgelegt werden.

Der Umfang der Einflussmöglichkeit bestimmt sich nach dem zu Grunde liegenden Pensionsplan sowie dem Durchführungsvertrag.

Maßgebliche Einflussmöglichkeit haben die Tarifvertragsparteien durch den eingerichteten Steuerungsausschuss.

Im ChemiePensionsfonds können die Tarifvertragsparteien maßgeblichen Einfluss auf das Anlage- und Risikomanagement, die Festlegungen zur Leistung bei Rentenbeginn sowie die Festlegungen bei Leistungserhöhungen und –senkungen nehmen.

Sie entscheiden über die Verwendung des kollektiven Sicherungsbeitragspuffers mit.

Bei der Kapitalanlage haben sie eine beratende Funktion.

Dem Steuerungsausschuss ist vierteljährig Bericht zu erstatten.

Um dem ChemiePensionsfonds beizutreten und den Entgeltumwandlungsgrundbetrag und die den zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zu beantragen, schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung ab.

Ihr Arbeitgeber meldet Sie auf der Grundlage dieser Entgeltumwandlungsvereinbarung zum ChemiePensionsfonds an.

Nutzen Sie die Entgeltumwandlungsvereinbarung auch, um weitere Einzahlungen vorzunehmen, z.B. den Demografiebetrag, Teile des tariflichen Urlaubsgelds oder der tariflichen Jahresleitung und den Zukunftsbetrag oder einen Anteil davon.

Sollten Sie in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben und wollen Ihren Lebensgefährten als Hinterbliebenen benennen, ist es notwendig, dass Sie das Datenblatt „Datenblatt eheähnliche Lebensgemeinschaft“ ausfüllen und beim ChemiePensionsfonds hinterlegen.

Ja. Durch die Anpassung des persönlichen Geltungsbereichs im TEA und die damit verbundene Öffnung des Unterabschnitts 2 für AT-Beschäftigte und leitende Angestellte kann nun für diese eine „einschlägige“ tarifliche Regelungen durch arbeitsrechtliche Vereinbarung in Bezug genommen werden.

Einzige normierte Verpflichtung des Arbeitgebers ist die Entrichtung der Beiträge.

Aufgrund der vorhandenen tariflichen Regelungen sowie der gesetzlichen Besonderheiten der reinen Beitragszusage sind diese Beiträge in unterschiedlicher Höhe aufzustocken.

Auch haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, dass der Arbeitgeber auf die eingezahlten Beiträge einen Sicherungsbeitrag i.H.v. 5 % zu entrichten hat.

Eine Haftung des Arbeitgebers für garantierte Leitungen gibt es nicht.

Im Sozialpartner­modell besteht kein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber. Der gesetzlich normierte Grundsatz aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (Subsidiärhaftung) kommt nicht zur Anwendung.

Daneben schreibt das Gesetz ausdrücklich in § 22 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG vor, dass die Höhe der Leistungen nicht garantiert werden darf.

Grundlegend ist die Unterzeichnung des Beitritts- und Rahmenvertrags zwischen Unternehmen und Versorgungseinrichtung.

Notwendig ist dabei, dass sich das jeweilige Unternehmen seine Tarifgebundenheit bescheinigen lässt oder einen Nachweis über die Zustimmung zur Teilnahme seitens BAVC und IGBCE vorlegt.

Nach Annahme und Bestätigung des Beitrittsrahmenvertrags durch die CHEMIE Pensionsfonds AG sind Neuanmeldungen zum nächsten Monatsersten möglich.

Im Anschluss hat das Unternehmen mit den neuen Beschäftigten, die neu zum ChemiePensionsfonds hinzutreten, eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Sofern im Unternehmen bereits eine Betriebsvereinbarung existiert, die die tariflichen Altersversorgungsleistungen und Arbeitgeberleistungen regelt, ist diese im Hinblick auf die die reine Beitragszusage als neue Zusageart anzupassen.

Unsere Partner auf einen Blick.

Wo viele starke Partner ihre Kompetenzen bündeln, entstehen leistungsstarke Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft. Das trifft auch für das Sozialpartner­modell zu. Und das sind sie: die Unternehmen und Institutionen, die für Sie gemeinsam viel erreichen:

Bundesarbeit­geberverband
Chemie e.V. (BAVC)
Abraham-Lincoln-Str. 24
65189 Wiesbaden  
Telefon: 0611 / 77881-0
IGBCE
Königsworther Platz 6
30167 Hannover 
Telefon: 0511 / 7631-0
R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden  
Telefon: 0800 533-1112
Pension Consult
Beratungsgesellschaft für  Altersvorsorge mbH
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
 
Info-Tel.: 089 / 122288-250
Bundesarbeit­geberverband
Chemie e.V. (BAVC)
Abraham-Lincoln-Str. 24
65189 Wiesbaden  
Bundesarbeit geberverband
Chemie e.V. (BAVC)
Abraham-Lincoln-Str. 24
65189 Wiesbaden  
Telefon: 0611 / 77881-0
IG BCE Industrie
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
IG BCE Industrie­gewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie
Königsworther Platz 6
30167 Hannover
Telefon: 0511 / 7631-0
R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden  
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden  
Telefon: 01802 / 7858-633*
* 0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG. Abweichende Preise aus anderen oder Mobilfunknetzen sind möglich. 
Pension Consult
Beratungsgesellschaft für  Altersvorsorge mbH
Riesstraße 15
80992 München
Pension Consult
Beratungsgesellschaft für  Altersvorsorge mbH
Riesstraße 15
80992 München
 
Telefon: 089 / 122288-250
Wir sind immer für Sie da